Freistaat Sachsen - So geht sächsisch!
In diesem Regelwerk werden die Regularien für die Parteigründung und die Instandhaltung festgelegt. Sollte einer dieser Regeln missachtet werden ist die Höchststrafe, dass die Partei aufgelöst wird. Es erwartet euch in der Regel keinen Bann.
Die Gründung kann bei den Anträgen hier auf der Website beantragt werden.
Eine Partei darf nicht in eine extremistische Richtung gehen.
Der Name der Partei darf keiner Partei im echten Leben entsprechen. Namen wie CDU, FDP, SPD, usw. sind demensprechend verboten.
Abkürzungen von den Parteien sollten sorgfältig ausgedacht werden. Kürzel, die extremistische Bewegungen (z.B. NSDAP o.ä.) damals hatten, gehören auch dazu.
Eine Partei muss mindestens 3 Mitglieder haben.
Die Parteimitglieder dürfen nicht in einer exekutiven Staatsfraktion, wie der Polizei, arbeiten.
Man darf sich nicht als Partei oder als Parteimitglied ausgeben, von Parteien, die es in echt bereits gibt. Außerdem können echte Parteien nicht erneut gegründet werden.